Die schnellste Art Gästedaten in Bar- und Clubbetrieben zu erfassen
Gemäss der "Verordnung über Massnahmen zur Bekämpfung der Covid-19-Epidemie in Bar- und Clubbetrieben sowie in Diskotheken und Tanzlokalen" müssen diese Betriebe im Kanton Bern eine elektronische Gästeliste führen